Seit Juni 2025 haben Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erstmals Anspruch auf Mutterschutz. Eine späte, aber wichtige gesetzliche Anerkennung für eine Erfahrung, die im Berufsleben lange unsichtbar war. Auch ich zähle zu den 6.000 Frauen jährlich, die davon betroffen sind.
Was diese Neuerung für Betroffene und Unternehmen bedeutet – und warum sie ein längst überfälliger Schritt ist, darüber schreibe ich im aktuellen Beitrag.